[ Auszug: Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so
kann der Pfandgläubiger, sofern nicht das Kündigungsrecht ihm zusteht, von
dem Gläu ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]